Bezirksgruppe Hannover

Durchführung von DRC-Veranstaltungen im März und April 2020

Bereits in unserer Mitteilung vom 13.03.2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass aufgrund der aktuellen Situation um die Verbreitung des Corona-Virus und der Informationen der öffentlichen Stellen zur Absage aller Großveranstaltungen in Absprache mit den jeweiligen Sonderleitern alle Workingtests (auch interne- und Trainingsworkingtests) und Mock-Trails, die für die Monate März und April 2020 geplant waren, abgesagt wurden.

In seiner Sitzung vom 14.03.2020 hat der DRC-Vorstand entschieden, dass alle für März und April 2020 geplanten Wesenstests, Begleithunde- und Dummyprüfungen, Formwertbeurteilungen und Neuzüchterseminare ebenfalls abgesagt werden müssen und die Sonderleiter, ggf. bereits gemeldete Teilnehmer entsprechend informieren.

Prüfungen zur Jagdlichen Anlagensichtung (JAS) sind als Veranstaltungen mit max. 10 Personen und Freiluftveranstaltungen möglicherweise noch durchführbar. Sofern Sonderleiter und Prüfungsleiter bereit sind, die Prüfungen durchzuführen, kann dies jedoch nur nach Rücksprache mit und Zustimmung der örtlichen Gesundheitsbehörden stattfinden. Hierbei sind die rechtlichen Vorgaben des Bundes und der Länder und die Vorgaben der örtlichen Gesundheitsämter in jedem Fall strikt zu beachten.

Die Sonderleiter der Prüfungen werden gebeten, soweit Kontakt zu den zuständigen Behörden aufzunehmen und in Rücksprache mit dem Prüfungsleiter zu entscheiden, ob eine JAS durchgeführt werden kann.

Um trotzdem Prüfungsmöglichkeiten für junge Hunde zu schaffen, wurde vom DRC-Vorstand beschlossen, Termine für die JAS im Jahr 2020 entgegen der Prüfungsordnung zusätzlich auch im Zeitraum von Mai bis August anbieten zu können, soweit es die klimatischen Gegebenheiten zulassen. Sollte es durch nicht durchgeführte Prüfungen notwendig werden, kann im Einzelfall die Altersgrenze für zu prüfende Hunde auf 24 Monate angehoben werden.

Die Durchführung von Ausbildungskursen und -seminaren obliegt nach der DRC-Satzung den Landes- und Bezirksgruppen. Diese werden gebeten, Veranstaltungen ausschließlich nach Rücksprache mit und Zustimmung der örtlich zuständigen Gesundheitsämter und unter Einhaltung der Bestimmungen und Empfehlungen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen  durchzuführen.

Gleiches gilt für die Durchführung von Mitgliederversammlungen der Bezirks- und Landesgruppen. Sofern die Termine für Mitgliederversammlungen verschoben werden sollen, müssen die satzungsmäßigen Fristen für die Veröffentlichung von Vorankündigungen und Einladungen weiterhin eingehalten werden. Damit die Bestimmung, dass die Mitgliederversammlungen der Bezirks- und Landesgruppen zeitlich vor der Bundes-Mitgliederversammlung stattfinden müssen, eingehalten werden kann, wird die Bundes-Mitgliederversammlung auf den 30.08.2020 verschoben.

Die Meldegebühren für alle abgesagten Veranstaltungen werden zurückerstattet. Kosten, die dem Veranstalter schon während der Planungsphase entstanden sind (z.B. für Flugbuchungen, Hotelbuchungen usw.) werden aus Mitteln des Investitionskontos an die BZGn bzw. LGn erstattet.

Da zurzeit niemand die Entwicklung in Bezug auf die Verbreitung des Corona-Virus voraussagen kann, bleibt abzuwarten, wie mit den Veranstaltungen verfahren werden muss, die für den Zeitraum ab Mai 2020 geplant sind.

Die Sonderleiter und die Vorsitzenden der Bezirks- und Landesgruppen werden über die Entscheidungen des Vorstandes und über das weitere Vorgehen informiert.

Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen Betroffenen für ihr Verständnis für die drastischen Maßnahmen, die aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation notwendig werden.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand